Gewährleistungs- und Garantierichtlinie
Was bei einem Mangel gilt — klar erklärt.
Diese Richtlinie erklärt, welche gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Ihren Container gelten, wie sich diese je nach Zustandsklasse unterscheiden und wie Sie eine Reklamation bei uns einreichen.
Worum es in dieser Richtlinie geht
Diese Gewährleistungs- und Garantierichtlinie gilt für alle über chscontainers-gmbh.de verkauften See- und Lagercontainer — neu sowie geprüft gebraucht — in den Kategorien 10-Fuß-, 20-Fuß- und 40-Fuß-Container, Bürocontainer, Sanitärcontainer und Schwimmbad-Container. Sie ergänzt unsere Produktauthentizitäts- und Qualitätssicherungsrichtlinie, Zahlungsrichtlinie, Versandbedingungen und Rückerstattungsrichtlinie und ist nicht als deren Ersatz zu verstehen.
Wir erklären, welche gesetzlichen Rechte Ihnen bei einem Sachmangel zustehen, wie sich diese Rechte zwischen unseren Zustandsklassen unterscheiden, welche Rolle eine mögliche Herstellergarantie bei verbauten Komponenten spielt und wie eine Reklamation bei uns konkret abläuft.
Diese Richtlinie richtet sich an Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen und berücksichtigt die einschlägigen deutschen und europäischen Vorschriften, unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die EU-Richtlinie (EU) 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie die internationalen Sicherheitsnormen für Container (CSC-Übereinkommen 1972, ISO 6346, ISO 1496).
Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe
Damit für Sie kein Missverständnis entsteht, unterscheiden wir auf dieser Seite konsequent zwischen der gesetzlichen Gewährleistung, die für jeden Kauf gilt, und einer freiwilligen Garantie, die es nur gibt, wenn sie ausdrücklich zugesagt wird.
Gesetzliche Gewährleistung
Die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist ein gesetzlicher Anspruch, der bei jedem Kaufvertrag automatisch gilt — unabhängig davon, ob wir sie ausdrücklich erwähnen. Sie greift, wenn der Container bei Übergabe bereits einen Mangel hatte, der nicht der vereinbarten Zustandsklasse entspricht.
Freiwillige Garantie
Eine Garantie ist ein zusätzliches, freiwilliges Versprechen, das über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. CHS Containers GmbH gewährt derzeit keine eigene, über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Herstellergarantie auf Container. Sofern einzelne verbaute Komponenten (z. B. Elektro- oder Sanitärbauteile) mit einer Herstellergarantie des jeweiligen Zulieferers versehen sind, wird dies auf der Produktseite gesondert ausgewiesen.
Wie lange Ihr Anspruch besteht
Die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung richtet sich danach, ob Sie als Verbraucher oder als Unternehmer kaufen.
Verbraucher (§ 14 BGB Gegenteil)
Für Verbraucher gilt gemäß § 437 i. V. m. §§ 434, 475 BGB und der EU-Richtlinie (EU) 2019/771 eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Erhalt der Ware für Mängel, die bereits bei Übergabe vorlagen.
Unternehmer (§ 14 BGB)
Bei einem Kauf durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB kann die Gewährleistungsfrist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auf ein Jahr verkürzt werden; Näheres regeln unsere Nutzungsbedingungen.
Reaktionszeit bei Mängelanzeige
Nach Eingang einer Mängelanzeige melden wir uns in der Regel innerhalb eines Werktags mit den nächsten Schritten zu Prüfung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Wie sich die Gewährleistung je Zustandsklasse auswirkt
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist gilt unabhängig von der Zustandsklasse. Was jedoch als „Mangel" zählt, hängt davon ab, was für die jeweilige Klasse als vertragsgemäßer Zustand vereinbart wurde.
Als vertragsgemäß gilt ein werksneuer, unbenutzter Zustand ohne Vorschäden. Jede davon abweichende Auffälligkeit gilt als Sachmangel im Sinne des § 434 BGB.
Vertragsgemäß ist ein wasser- und winddichter, frachttauglicher Zustand mit funktionstüchtiger Struktur. Beschriebene äußere Gebrauchsspuren sind kein Mangel, fehlende Frachttauglichkeit hingegen schon.
Vertragsgemäß ist Dichtigkeit gegen Wind und Wasser für stationäre Nutzung, jedoch keine Seetransport-Zertifizierung. Diese Einschränkung ist ausdrücklich vereinbart und daher kein Mangel.
Vertragsgemäß ist genau der in der Produktbeschreibung dokumentierte Zustand samt genannter Gebrauchsspuren. Nur unbenannte, funktionsrelevante Mängel begründen einen Gewährleistungsanspruch.
Was die Gewährleistung konkret abdeckt
Damit für Sie eindeutig ist, wann ein Anspruch besteht, listen wir die typischen Fallgruppen für unsere sechs Produktkategorien auf.
Struktur & Dichtigkeit
Undichte Dächer, Böden oder Türen, Korrosion, die über die vereinbarte Zustandsklasse hinausgeht, sowie strukturelle Schäden, die bei Wareneingang nicht dokumentiert waren, sind gewährleistungsrelevant.
Kennzeichnung & Papiere
Eine fehlende oder unlesbare CSC-Plakette bzw. Containernummer, die entgegen der Produktbeschreibung nicht vorhanden war, sowie fehlerhafte Begleitpapiere zählen zum Gewährleistungsumfang.
Umbau-Komponenten
Funktionsstörungen an neu verbauten Elektro-, Sanitär- oder Isolierkomponenten bei Büro-, Sanitär- und Schwimmbad-Containern, die nicht auf unsachgemäße Nutzung zurückgehen, sind abgedeckt.
SACHMANGEL
§ 434 BGB
CHS CONTAINERS
Im Zweifel entscheidet die auf der Produktseite und im Prüfprotokoll dokumentierte Zustandsklasse darüber, ob eine Auffälligkeit ein Mangel im Rechtssinne ist. Wir legen Ihnen dieses Protokoll auf Anfrage vor.
Gewährleistung bei Büro-, Sanitär- und Schwimmbad-Containern
Bei umgebauten Containern unterscheiden wir zwischen der Container-Grundstruktur und den nachträglich verbauten Komponenten.
Elektroinstallation
Verbaute Elektrokomponenten unterliegen der gesetzlichen Gewährleistung nach BGB. Bei Fehlfunktionen, die auf einen Verarbeitungsfehler zurückgehen, übernehmen wir die Nachbesserung; eine gesonderte Herstellergarantie einzelner Bauteile bleibt hiervon unberührt und wird gegebenenfalls zusätzlich vermittelt.
Isolierung & Innenausbau
Dämm-, Boden- und Wandmaterialien fallen unter die gesetzliche Gewährleistung, sofern ein Verarbeitungs- oder Materialmangel und keine gewöhnliche Abnutzung vorliegt. Die REACH-konforme Materialauswahl selbst begründet keinen eigenständigen Garantieanspruch.
Fenster, Türen & Sanitärelemente
Undichtigkeiten an nachträglich eingebauten Fenstern, Türen oder Sanitärelementen, die nicht auf äußere Einwirkung zurückgehen, sind gewährleistungsrelevant und werden im Rahmen der Nacherfüllung behoben.
Was nicht unter die Gewährleistung fällt
Damit keine falschen Erwartungen entstehen, benennen wir auch die typischen Ausschlüsse ausdrücklich.
- Gewöhnliche, altersbedingte Gebrauchsspuren, die in der Produktbeschreibung der Klassen CW, WWT oder AS-IS ausdrücklich genannt wurden, gelten nicht als Sachmangel.
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige bauliche Veränderungen oder unterlassene Wartung nach Übergabe sind von der Gewährleistung ausgenommen.
- Transportschäden, die erst nach der Übernahme durch den Kunden am Lieferort entstehen, fallen nicht unter diese Richtlinie; sichtbare Schäden bei Anlieferung sind auf dem Lieferschein zu vermerken und uns unverzüglich zu melden.
- Witterungsbedingte Veränderungen (z. B. Flugrost) nach Übergabe sowie normale Farbverblassung sind kein Sachmangel, sofern die Grundfunktion des Containers erhalten bleibt.
Fünf Schritte bei einer Mängelanzeige
So gehen wir mit Ihrer Reklamation um — von der ersten Meldung bis zur Lösung.
Mängelanzeige
Sie melden den Mangel per E-Mail oder Telefon unter Angabe von Containernummer, Bestellnummer und Beschreibung.
Erstprüfung
Wir gleichen Ihre Angaben mit Produktbeschreibung und Prüfprotokoll ab und melden uns innerhalb eines Werktags.
Begutachtung
Je nach Fall erfolgt eine Begutachtung anhand von Fotos, vor Ort oder nach Rücksendung des betroffenen Bauteils.
Nacherfüllung
Bei bestätigtem Mangel bieten wir Nachbesserung oder Ersatzlieferung an; die Wahl liegt zunächst bei uns als Verkäufer.
Abschluss
Nach erfolgreicher Nacherfüllung oder ggf. Minderung/Rücktritt dokumentieren wir den Fall und schließen die Reklamation ab.
Welche Ansprüche Ihnen der Reihe nach zustehen
Das Gesetz sieht eine bestimmte Reihenfolge von Rechten vor, die wir hier für Sie zusammenfassen.
Erst Nacherfüllung, dann weitere Rechte
Grundsätzlich haben wir zunächst das Recht, den Mangel durch Reparatur oder Ersatzlieferung zu beheben, bevor weitergehende Rechte wie Rücktritt oder Minderung greifen.
Ausnahmen bei Unzumutbarkeit
Ist eine Nacherfüllung unmöglich, unverhältnismäßig oder für Sie unzumutbar, können Sie unmittelbar Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz verlangen.
Kosten der Nacherfüllung
Notwendige Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten, trägt CHS Containers GmbH gemäß § 439 Abs. 2 BGB.
Rechtlicher Rahmen dieser Richtlinie
Diese Richtlinie wurde im Einklang mit den folgenden deutschen und europäischen Vorschriften erstellt und wird bei Änderungen der Rechtslage entsprechend angepasst.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Regelt Sachmängelhaftung (§§ 434 ff.), Nacherfüllung (§ 439), Rücktritt (§ 440) und Minderung (§ 441).
EU-Richtlinie (EU) 2019/771
Harmonisiert die Gewährleistungsrechte beim Warenkauf innerhalb der Europäischen Union und bildet die Grundlage der §§ 434 ff. BGB.
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Verpflichtet uns, nur sichere Produkte in Verkehr zu bringen und über bestimmungsgemäße Verwendung und Risiken zu informieren.
Verordnung (EU) 2019/1020
Europäische Marktüberwachungsverordnung mit Anforderungen an Rückverfolgbarkeit und Konformität von Produkten.
CSC-Übereinkommen 1972 / ISO 6346 / ISO 1496
Internationale Normen zu Sicherheitszulassung, Containernummerierung und Struktur, die als Referenz für die vereinbarte Beschaffenheit dienen.
REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Europäische Chemikalienverordnung, die bei der Materialauswahl für Umbauten berücksichtigt wird und Grundlage etwaiger Materialmängel sein kann.
Mangel entdeckt oder unsicher, ob einer vorliegt?
Melden Sie sich mit Containernummer und Bestellnummer — wir antworten werktags in der Regel innerhalb eines Werktags.
