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Richtlinie für Änderungsdienste

CHS · UMBAU- & MODIFIKATIONSLEISTUNGEN

Vom Stahlrahmen zum fertigen Raum.

Diese Richtlinie beschreibt, wie CHS Containers GmbH Container zu Büro-, Sanitär- und Schwimmbad-Containern umbaut — von der Planung über die zulässigen Gewerke bis zur technischen Abnahme, Gewährleistung und Abrechnung. Sie gilt für alle Umbau- und Modifikationsleistungen an über chscontainers-gmbh.de bestellten Containern.

HRB 7039 HB Amtsgericht Bremen
Technische Abnahme vor jeder Auslieferung
Gültig ab 04.08.2026
Leistungsumfang ansehen
6058 MM 2438 MM BÜROCONTAINER · GRUNDRISS-SKIZZE
Elektroarbeiten nach VDE-Bestimmungen Sanitärinstallation nach DIN 1988 & Trinkwasserverordnung Technische Abnahme vor jeder Auslieferung Transparente Kostenvoranschläge Zertifizierte Fachbetriebe als Subunternehmer Gewährleistung nach § 634 ff. BGB Werkvertragsrecht Elektroarbeiten nach VDE-Bestimmungen Sanitärinstallation nach DIN 1988 & Trinkwasserverordnung Technische Abnahme vor jeder Auslieferung Transparente Kostenvoranschläge Zertifizierte Fachbetriebe als Subunternehmer Gewährleistung nach § 634 ff. BGB Werkvertragsrecht
CHS-M1 · GELTUNGSBEREICH

Worum es in dieser Richtlinie geht

Diese Richtlinie gilt für alle Umbau- und Modifikationsleistungen, die CHS Containers GmbH an See- und Lagercontainern erbringt, um daraus Bürocontainer, Sanitärcontainer oder Schwimmbad-Container zu fertigen — unabhängig davon, ob der zugrunde liegende Container neu oder gebraucht ist. Sie ergänzt unsere Produktauthentizitäts- & Qualitätssicherungsrichtlinie, Stornierungsrichtlinie und Nutzungsbedingungen und ersetzt diese nicht.

Rechtlich handelt es sich beim Umbau eines Containers nach Ihren Vorgaben regelmäßig um einen Werkvertrag bzw. einen Werklieferungsvertrag im Sinne der §§ 631 ff., 650 BGB, da wir nicht nur Ware liefern, sondern einen bestimmten Erfolg — den fertig umgebauten Container gemäß vereinbarter Spezifikation — schulden. Diese Richtlinie erläutert, welche Leistungen das umfasst, welche Normen und Fachbetriebe wir einsetzen und welche Rechte Ihnen bei Mängeln zustehen.

Wir berücksichtigen hierbei insbesondere das Werkvertragsrecht des BGB, die Handwerksordnung (HwO) für zulassungspflichtige Gewerke, die VDE-Bestimmungen für Elektroinstallationen, die Trinkwasserverordnung und DIN-Normen für Sanitärinstallationen sowie die REACH-Verordnung für eingesetzte Bau- und Dämmstoffe.

3UMBAUKATEGORIEN
1TECHNISCHE ABNAHME JE CONTAINER
2 JAHREGEWÄHRLEISTUNG (VERBRAUCHER)
BÜRO- CONTAINER ELEKTRIK · DÄMMUNG SANITÄR- CONTAINER WASSER · ABWASSER SCHWIMMBAD- CONTAINER ABDICHTUNG · TECHNIK
CHS-M2 · ABLAUF EINES UMBAUAUFTRAGS

Fünf Schritte vom Angebot bis zur Übergabe

Jeder Umbau durchläuft denselben strukturierten Prozess, unabhängig von Größe und Umfang der Modifikation.

Anfrage & Beratung

Sie schildern Ihre Anforderungen; wir klären Nutzungszweck, Standort und technische Rahmenbedingungen.

Kostenvoranschlag

Sie erhalten ein schriftliches, unverbindliches Angebot mit detaillierter Leistungsbeschreibung und Festpreis.

Auftragsbestätigung

Nach Ihrer Freigabe bestätigen wir den Auftrag schriftlich mit verbindlichem Leistungsumfang und Zeitrahmen.

Fertigung & Abnahme

Der Umbau erfolgt nach den in Abschnitt CHS-M4 genannten Normen, gefolgt von der technischen Abnahme.

Übergabe & Auslieferung

Sie erhalten ein Abnahmeprotokoll; die Auslieferung erfolgt per Kranfahrzeug gemäß Versandbedingungen.

CHS-M3 · LEISTUNGSUMFANG

Was unsere Umbauleistungen umfassen

Der genaue Leistungsumfang wird für jeden Auftrag individuell im Kostenvoranschlag festgelegt. Die folgenden Kategorien bilden das typische Leistungsspektrum ab.

Elektroinstallation

Verkabelung, Steckdosen, Beleuchtung, Sicherungskasten und Schutzeinrichtungen nach den einschlägigen VDE-Bestimmungen.

Sanitärinstallation

Frisch- und Abwasserleitungen, Sanitärobjekte und Warmwasserbereitung nach DIN 1988 und der Trinkwasserverordnung.

Innenausbau & Dämmung

Wand-, Boden- und Deckenverkleidung, Wärme- und Schallisolierung mit REACH-konformen Materialien.

Fenster, Türen & Fassade

Einbau von Fenstern, Türen, Außenverkleidung und Sonderlackierung inklusive erneuter Dichtigkeitsprüfung.

CHS-M4 · FACHBETRIEBE, NORMEN & ZULASSUNGEN

Wer die Arbeiten ausführt und nach welchen Normen

Elektro- und Sanitärinstallationen zählen nach Anlage A der Handwerksordnung (HwO) zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Wir tragen dieser Rechtslage wie folgt Rechnung.

Zulassungspflichtige Gewerke

Elektroarbeiten (Gewerk Nr. 25, Elektrotechniker) und Sanitärarbeiten (Gewerk Nr. 24, Installateur und Heizungsbauer) werden ausschließlich durch in die Handwerksrolle eingetragene Fachbetriebe oder durch bei uns angestellte, entsprechend qualifizierte Fachkräfte ausgeführt.

Subunternehmer

Setzen wir für einzelne Gewerke zertifizierte Fachbetriebe als Subunternehmer ein, bleibt CHS Containers GmbH gegenüber Ihnen alleiniger Vertragspartner und haftet für die vertragsgemäße Ausführung des gesamten Umbaus.

Prüfnachweise

Nach Abschluss der Elektroinstallation erhalten Sie auf Wunsch einen Prüfbericht nach DIN VDE 0100-600; nach Abschluss der Sanitärinstallation eine Dichtheitsbescheinigung.

TECHNISCHE
ABNAHME
VDE · DIN 1988
GEPRÜFT: CHS

Vor Auslieferung durchläuft jeder umgebaute Container eine technische Abnahme gemäß Abschnitt CHS-Q3 unserer Produktauthentizitäts- & Qualitätssicherungsrichtlinie. Mängel werden vor Auslieferung behoben; eine Auslieferung ohne bestandene Abnahme erfolgt nicht.

CHS-M5 · BAURECHTLICHE GENEHMIGUNGEN

Wofür Sie als Kunde verantwortlich bleiben

Ob und welche baurechtliche Genehmigung für die Aufstellung eines umgebauten Containers erforderlich ist, richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung, der Gemeinde und der geplanten Nutzung am Aufstellort.

  • Wir liefern und bauen Container gemäß den vereinbarten technischen Spezifikationen um; die Klärung, ob am geplanten Aufstellort eine Baugenehmigung, Anzeige oder sonstige behördliche Zustimmung erforderlich ist, obliegt Ihnen als Auftraggeber.
  • Auf Wunsch stellen wir Ihnen die für einen Genehmigungsantrag üblicherweise benötigten technischen Unterlagen (Maßzeichnungen, Statiknachweise soweit vorhanden) zur Verfügung.
  • Bei Sanitär- und Schwimmbad-Containern mit Trinkwasseranschluss empfehlen wir zusätzlich, die Anschlusspflichten und Vorgaben Ihres örtlichen Wasserversorgers vorab zu klären.
  • Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende oder verspätet erteilte behördliche Genehmigungen entstehen, fallen nicht in unseren Verantwortungsbereich.
PRÜFUNG ERFORDERLICH
CHS-M6 · ÄNDERUNGEN WÄHREND DER FERTIGUNG

Wenn sich Ihre Anforderungen während des Umbaus ändern

Änderungswünsche nach Auftragsbestätigung sind möglich, wirken sich jedoch je nach Fertigungsstand auf Preis und Liefertermin aus.

01 · VOR FERTIGUNGSBEGINN

Kostenfreie Anpassung

Änderungswünsche, die uns vor Beginn der Fertigung erreichen, setzen wir in der Regel ohne Mehrkosten um und bestätigen Ihnen die angepasste Spezifikation schriftlich.

02 · WÄHREND DER FERTIGUNG

Nachtragsangebot

Nach Fertigungsbeginn erstellen wir Ihnen für jede Änderung ein schriftliches Nachtragsangebot mit Mehrkosten und angepasstem Liefertermin, das Sie vor Ausführung ausdrücklich bestätigen müssen.

03 · NACH TECHNISCHER ABNAHME

Nachträglicher Umbau

Änderungswünsche nach bestandener technischer Abnahme behandeln wir als eigenständigen neuen Auftrag mit gesonderter Angebotserstellung und Terminplanung.

CHS-M7 · GEWÄHRLEISTUNG FÜR UMBAULEISTUNGEN

Ihre Rechte bei Mängeln am Umbau

Da es sich beim Umbau um eine Werkleistung handelt, gelten ergänzend zu den kaufrechtlichen Regelungen unserer Produktauthentizitätsrichtlinie die werkvertraglichen Gewährleistungsrechte der §§ 634 ff. BGB.

2JAHRE

Gewährleistung für Verbraucher

Für Verbraucher gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Abnahme des umgebauten Containers für Mängel, die bereits bei Abnahme vorlagen.

1JAHR

Gewährleistung für Unternehmer

Bei Umbauaufträgen von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB kann die Gewährleistungsfrist im gesetzlich zulässigen Rahmen auf ein Jahr verkürzt werden; Näheres regelt die jeweilige Auftragsbestätigung.

NACH-
BESSERUNG

Ihr vorrangiges Recht

Bei einem Mangel haben Sie zunächst Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung. Erst wenn diese fehlschlägt, kommen Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht.

Hinweis: Normale Gebrauchsspuren an Standardcontainern der Klassen CW, WWT und AS-IS, die vor dem Umbau bereits vorlagen und in der Produktbeschreibung ausgewiesen wurden, gelten nicht als Mangel der Umbauleistung im Sinne des § 633 BGB.
CHS-M8 · PREISE, ANZAHLUNG & ABRECHNUNG

Wie sich der Preis eines Umbaus zusammensetzt

Jeder Kostenvoranschlag weist Material-, Arbeits- und Lieferkosten transparent und in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus.

Basis-Container (Kaufpreis)lt. Produktseite
Elektroinstallationlt. Kostenvoranschlag
Sanitärinstallationlt. Kostenvoranschlag
Innenausbau & Dämmunglt. Kostenvoranschlag
Lieferung per Kranfahrzeuglt. Versandbedingungen
Gesetzliche MwSt.inklusive

Festpreisangebot

Unser Kostenvoranschlag ist ein Festpreisangebot; Abweichungen sind nur bei nachträglichen Änderungswünschen gemäß Abschnitt CHS-M6 möglich.

Anzahlung bei Umbauaufträgen

Bei individuellen Umbauten kann eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswerts vor Fertigungsbeginn vereinbart werden; die Restzahlung ist vor Auslieferung fällig.

Zahlungsarten

Die verfügbaren Zahlungsarten und Fälligkeiten entnehmen Sie unserer Zahlungsrichtlinie; diese gilt entsprechend für Umbauaufträge.

CHS-M9 · RECHTLICHER RAHMEN

Grundlage dieser Richtlinie

Diese Richtlinie für Umbau- und Modifikationsleistungen wurde im Einklang mit den folgenden deutschen und europäischen Vorschriften erstellt und wird bei Änderungen der Rechtslage entsprechend angepasst.

§§ 631 ff., 650, 634 ff. BGB

Regeln den Werk- bzw. Werklieferungsvertrag über den Umbau sowie die Mängelrechte bei Werkleistungen.

Handwerksordnung (HwO), Anlage A

Bestimmt, welche Gewerke — insbesondere Elektrotechniker und Installateur/Heizungsbauer — nur von in die Handwerksrolle eingetragenen Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen.

VDE-Bestimmungen (u. a. DIN VDE 0100)

Technische Normen für die sichere Planung, Ausführung und Prüfung elektrischer Anlagen in Containern.

DIN 1988 & Trinkwasserverordnung

Regeln Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasser-Installationen in Sanitär- und Schwimmbad-Containern.

REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Europäische Chemikalienverordnung, berücksichtigt bei der Auswahl von Dämm-, Boden- und Ausbaumaterialien.

Landesbauordnungen der Bundesländer

Regeln, ob und welche baurechtliche Genehmigung für die Aufstellung eines umgebauten Containers am jeweiligen Standort erforderlich ist.

CHS-M10 · BERATUNG & ANFRAGEN

Planen Sie einen individuellen Umbau?

Sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben — wir antworten werktags in der Regel innerhalb eines Werktags mit einer ersten Einschätzung.

Telefon

+49 1522 2454 599

Mo.–Fr., 09:00–18:00 Uhr (MEZ)

E-Mail

kontakt@chscontainersgmbh.de

Antwort innerhalb von 1 Werktag

Anschrift

Tillmannstraße 19, 28239 Bremen, Deutschland

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