Richtlinie für Änderungsdienste
Vom Stahlrahmen zum fertigen Raum.
Diese Richtlinie beschreibt, wie CHS Containers GmbH Container zu Büro-, Sanitär- und Schwimmbad-Containern umbaut — von der Planung über die zulässigen Gewerke bis zur technischen Abnahme, Gewährleistung und Abrechnung. Sie gilt für alle Umbau- und Modifikationsleistungen an über chscontainers-gmbh.de bestellten Containern.
Worum es in dieser Richtlinie geht
Diese Richtlinie gilt für alle Umbau- und Modifikationsleistungen, die CHS Containers GmbH an See- und Lagercontainern erbringt, um daraus Bürocontainer, Sanitärcontainer oder Schwimmbad-Container zu fertigen — unabhängig davon, ob der zugrunde liegende Container neu oder gebraucht ist. Sie ergänzt unsere Produktauthentizitäts- & Qualitätssicherungsrichtlinie, Stornierungsrichtlinie und Nutzungsbedingungen und ersetzt diese nicht.
Rechtlich handelt es sich beim Umbau eines Containers nach Ihren Vorgaben regelmäßig um einen Werkvertrag bzw. einen Werklieferungsvertrag im Sinne der §§ 631 ff., 650 BGB, da wir nicht nur Ware liefern, sondern einen bestimmten Erfolg — den fertig umgebauten Container gemäß vereinbarter Spezifikation — schulden. Diese Richtlinie erläutert, welche Leistungen das umfasst, welche Normen und Fachbetriebe wir einsetzen und welche Rechte Ihnen bei Mängeln zustehen.
Wir berücksichtigen hierbei insbesondere das Werkvertragsrecht des BGB, die Handwerksordnung (HwO) für zulassungspflichtige Gewerke, die VDE-Bestimmungen für Elektroinstallationen, die Trinkwasserverordnung und DIN-Normen für Sanitärinstallationen sowie die REACH-Verordnung für eingesetzte Bau- und Dämmstoffe.
Fünf Schritte vom Angebot bis zur Übergabe
Jeder Umbau durchläuft denselben strukturierten Prozess, unabhängig von Größe und Umfang der Modifikation.
Anfrage & Beratung
Sie schildern Ihre Anforderungen; wir klären Nutzungszweck, Standort und technische Rahmenbedingungen.
Kostenvoranschlag
Sie erhalten ein schriftliches, unverbindliches Angebot mit detaillierter Leistungsbeschreibung und Festpreis.
Auftragsbestätigung
Nach Ihrer Freigabe bestätigen wir den Auftrag schriftlich mit verbindlichem Leistungsumfang und Zeitrahmen.
Fertigung & Abnahme
Der Umbau erfolgt nach den in Abschnitt CHS-M4 genannten Normen, gefolgt von der technischen Abnahme.
Übergabe & Auslieferung
Sie erhalten ein Abnahmeprotokoll; die Auslieferung erfolgt per Kranfahrzeug gemäß Versandbedingungen.
Was unsere Umbauleistungen umfassen
Der genaue Leistungsumfang wird für jeden Auftrag individuell im Kostenvoranschlag festgelegt. Die folgenden Kategorien bilden das typische Leistungsspektrum ab.
Elektroinstallation
Verkabelung, Steckdosen, Beleuchtung, Sicherungskasten und Schutzeinrichtungen nach den einschlägigen VDE-Bestimmungen.
Sanitärinstallation
Frisch- und Abwasserleitungen, Sanitärobjekte und Warmwasserbereitung nach DIN 1988 und der Trinkwasserverordnung.
Innenausbau & Dämmung
Wand-, Boden- und Deckenverkleidung, Wärme- und Schallisolierung mit REACH-konformen Materialien.
Fenster, Türen & Fassade
Einbau von Fenstern, Türen, Außenverkleidung und Sonderlackierung inklusive erneuter Dichtigkeitsprüfung.
Wer die Arbeiten ausführt und nach welchen Normen
Elektro- und Sanitärinstallationen zählen nach Anlage A der Handwerksordnung (HwO) zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Wir tragen dieser Rechtslage wie folgt Rechnung.
Zulassungspflichtige Gewerke
Elektroarbeiten (Gewerk Nr. 25, Elektrotechniker) und Sanitärarbeiten (Gewerk Nr. 24, Installateur und Heizungsbauer) werden ausschließlich durch in die Handwerksrolle eingetragene Fachbetriebe oder durch bei uns angestellte, entsprechend qualifizierte Fachkräfte ausgeführt.
Subunternehmer
Setzen wir für einzelne Gewerke zertifizierte Fachbetriebe als Subunternehmer ein, bleibt CHS Containers GmbH gegenüber Ihnen alleiniger Vertragspartner und haftet für die vertragsgemäße Ausführung des gesamten Umbaus.
Prüfnachweise
Nach Abschluss der Elektroinstallation erhalten Sie auf Wunsch einen Prüfbericht nach DIN VDE 0100-600; nach Abschluss der Sanitärinstallation eine Dichtheitsbescheinigung.
ABNAHME
VDE · DIN 1988
GEPRÜFT: CHS
Vor Auslieferung durchläuft jeder umgebaute Container eine technische Abnahme gemäß Abschnitt CHS-Q3 unserer Produktauthentizitäts- & Qualitätssicherungsrichtlinie. Mängel werden vor Auslieferung behoben; eine Auslieferung ohne bestandene Abnahme erfolgt nicht.
Wofür Sie als Kunde verantwortlich bleiben
Ob und welche baurechtliche Genehmigung für die Aufstellung eines umgebauten Containers erforderlich ist, richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung, der Gemeinde und der geplanten Nutzung am Aufstellort.
- Wir liefern und bauen Container gemäß den vereinbarten technischen Spezifikationen um; die Klärung, ob am geplanten Aufstellort eine Baugenehmigung, Anzeige oder sonstige behördliche Zustimmung erforderlich ist, obliegt Ihnen als Auftraggeber.
- Auf Wunsch stellen wir Ihnen die für einen Genehmigungsantrag üblicherweise benötigten technischen Unterlagen (Maßzeichnungen, Statiknachweise soweit vorhanden) zur Verfügung.
- Bei Sanitär- und Schwimmbad-Containern mit Trinkwasseranschluss empfehlen wir zusätzlich, die Anschlusspflichten und Vorgaben Ihres örtlichen Wasserversorgers vorab zu klären.
- Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende oder verspätet erteilte behördliche Genehmigungen entstehen, fallen nicht in unseren Verantwortungsbereich.
Wenn sich Ihre Anforderungen während des Umbaus ändern
Änderungswünsche nach Auftragsbestätigung sind möglich, wirken sich jedoch je nach Fertigungsstand auf Preis und Liefertermin aus.
Kostenfreie Anpassung
Änderungswünsche, die uns vor Beginn der Fertigung erreichen, setzen wir in der Regel ohne Mehrkosten um und bestätigen Ihnen die angepasste Spezifikation schriftlich.
Nachtragsangebot
Nach Fertigungsbeginn erstellen wir Ihnen für jede Änderung ein schriftliches Nachtragsangebot mit Mehrkosten und angepasstem Liefertermin, das Sie vor Ausführung ausdrücklich bestätigen müssen.
Nachträglicher Umbau
Änderungswünsche nach bestandener technischer Abnahme behandeln wir als eigenständigen neuen Auftrag mit gesonderter Angebotserstellung und Terminplanung.
Ihre Rechte bei Mängeln am Umbau
Da es sich beim Umbau um eine Werkleistung handelt, gelten ergänzend zu den kaufrechtlichen Regelungen unserer Produktauthentizitätsrichtlinie die werkvertraglichen Gewährleistungsrechte der §§ 634 ff. BGB.
Gewährleistung für Verbraucher
Für Verbraucher gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Abnahme des umgebauten Containers für Mängel, die bereits bei Abnahme vorlagen.
Gewährleistung für Unternehmer
Bei Umbauaufträgen von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB kann die Gewährleistungsfrist im gesetzlich zulässigen Rahmen auf ein Jahr verkürzt werden; Näheres regelt die jeweilige Auftragsbestätigung.
BESSERUNG
Ihr vorrangiges Recht
Bei einem Mangel haben Sie zunächst Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung. Erst wenn diese fehlschlägt, kommen Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht.
Wie sich der Preis eines Umbaus zusammensetzt
Jeder Kostenvoranschlag weist Material-, Arbeits- und Lieferkosten transparent und in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus.
Festpreisangebot
Unser Kostenvoranschlag ist ein Festpreisangebot; Abweichungen sind nur bei nachträglichen Änderungswünschen gemäß Abschnitt CHS-M6 möglich.
Anzahlung bei Umbauaufträgen
Bei individuellen Umbauten kann eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswerts vor Fertigungsbeginn vereinbart werden; die Restzahlung ist vor Auslieferung fällig.
Zahlungsarten
Die verfügbaren Zahlungsarten und Fälligkeiten entnehmen Sie unserer Zahlungsrichtlinie; diese gilt entsprechend für Umbauaufträge.
Grundlage dieser Richtlinie
Diese Richtlinie für Umbau- und Modifikationsleistungen wurde im Einklang mit den folgenden deutschen und europäischen Vorschriften erstellt und wird bei Änderungen der Rechtslage entsprechend angepasst.
§§ 631 ff., 650, 634 ff. BGB
Regeln den Werk- bzw. Werklieferungsvertrag über den Umbau sowie die Mängelrechte bei Werkleistungen.
Handwerksordnung (HwO), Anlage A
Bestimmt, welche Gewerke — insbesondere Elektrotechniker und Installateur/Heizungsbauer — nur von in die Handwerksrolle eingetragenen Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen.
VDE-Bestimmungen (u. a. DIN VDE 0100)
Technische Normen für die sichere Planung, Ausführung und Prüfung elektrischer Anlagen in Containern.
DIN 1988 & Trinkwasserverordnung
Regeln Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasser-Installationen in Sanitär- und Schwimmbad-Containern.
REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Europäische Chemikalienverordnung, berücksichtigt bei der Auswahl von Dämm-, Boden- und Ausbaumaterialien.
Landesbauordnungen der Bundesländer
Regeln, ob und welche baurechtliche Genehmigung für die Aufstellung eines umgebauten Containers am jeweiligen Standort erforderlich ist.
Planen Sie einen individuellen Umbau?
Sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben — wir antworten werktags in der Regel innerhalb eines Werktags mit einer ersten Einschätzung.
