Versicherungs- & Haftpflichtrichtlinie
Klar geregelt, wer haftet — und wer versichert ist.
Diese Richtlinie erklärt, welchen Versicherungsschutz CHS Containers GmbH beim Verkauf, Umbau und der Anlieferung von See- und Lagercontainern unterhält, wie unsere zivilrechtliche Haftung geregelt ist und welche Pflichten Sie als Käuferin oder Käufer nach der Übergabe treffen.
Wofür diese Richtlinie gilt
Diese Versicherungs- und Haftpflichtrichtlinie gilt für alle über chscontainers-gmbh.de verkauften See- und Lagercontainer — 10-Fuß-, 20-Fuß- und 40-Fuß-Container sowie umgebaute Büro-, Sanitär- und Schwimmbad-Container — und beschreibt, welchen Versicherungsschutz CHS Containers GmbH als Verkäuferin, Umbau-Unternehmen und Anlieferbetrieb unterhält.
Sie erklärt außerdem, wie unsere zivilrechtliche Haftung nach deutschem und europäischem Recht ausgestaltet ist: gegenüber Ihnen als Käuferin oder Käufer, gegenüber Dritten während Transport und Montage sowie im Rahmen der gesetzlichen Produkthaftung. Diese Seite ersetzt nicht unsere Nutzungsbedingungen, sondern konkretisiert deren Haftungsabschnitt.
Da See- und Lagercontainer schwere, kranbewegte Güter sind, die häufig direkt auf dem Grundstück der Kundin oder des Kunden montiert oder abgestellt werden, legen wir besonderen Wert darauf, Zuständigkeiten zwischen unserem Betrieb, unseren Versicherungen und Ihnen als Eigentümerin oder Eigentümer nach der Übergabe klar zu trennen.
Welchen Versicherungsschutz wir unterhalten
Als Verkäuferin, Umbau-Unternehmen und Anlieferbetrieb für Container unterhalten wir mehrere, aufeinander abgestimmte Versicherungen. Konkrete Deckungssummen und Versicherernamen teilen wir auf begründete Anfrage mit, etwa im Rahmen einer laufenden Schadensregulierung.
Betriebshaftpflichtversicherung
Deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die im Rahmen unseres Geschäftsbetriebs — etwa beim Umbau, bei der Lagerung oder bei der Anlieferung eines Containers — Dritten gegenüber entstehen können.
Produkthaftpflichtversicherung
Ergänzt die gesetzliche Produkthaftung nach ProdHaftG um Versicherungsschutz für Schäden, die durch einen Fehler an einem von uns verkauften oder umgebauten Container verursacht werden.
Transport- & Verkehrshaftung
Für den Transport per Kranfahrzeug gelten die Haftungsregeln des beauftragten Frachtführers nach HGB bzw. der CMR bei grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU; entsprechende Nachweise erhalten Sie über den ausführenden Transportbetrieb.
Herstellerhaftung nach dem Produkthaftungsgesetz
Verändern wir einen Container durch Umbau zu einem Büro-, Sanitär- oder Schwimmbad-Container wesentlich, gelten wir insoweit als Herstellerin im Sinne des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) und haften verschuldensunabhängig für Schäden, die durch einen Fehler des umgebauten Produkts entstehen.
ProdHaftG (1989) auf Grundlage der Richtlinie 85/374/EWG
Für alle bis einschließlich 8. Dezember 2026 in Verkehr gebrachten oder in Betrieb genommenen Container gilt das bisherige Produkthaftungsgesetz mit verschuldensunabhängiger Herstellerhaftung für Personen- und bestimmte Sachschäden.
Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2024/2853
Ab dem 9. Dezember 2026 löst das zur Umsetzung der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie novellierte Produkthaftungsgesetz die bisherige Regelung für danach in Verkehr gebrachte Container ab; wir passen unsere internen Abläufe und Versicherungsdeckung rechtzeitig an das neue Regime an.
Verschuldensabhängige Haftung nach BGB
Unabhängig von der Produkthaftung haften wir bei eigenem Verschulden — etwa bei fehlerhafter Beratung oder unsachgemäßem Umbau — nach den allgemeinen Vorschriften des BGB.
Wer haftet bei individuell umgebauten Containern
Bei Büro-, Sanitär- und Schwimmbad-Containern übernehmen wir als Umbau-Unternehmen zusätzliche Verantwortung für die verbauten Komponenten und deren fachgerechte Ausführung.
Fachgerechte Elektroarbeiten
Für Schäden durch nicht VDE-gerecht ausgeführte Elektroinstallationen haften wir im Rahmen unserer Betriebs- und Produkthaftpflicht; Kundinnen und Kunden sollten nachträgliche Eingriffe in die Elektrik ausschließlich durch Fachpersonal vornehmen lassen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Verbaute Materialien
Für die Eignung und Konformität der von uns verbauten Dämm-, Boden- und Wandmaterialien mit den REACH-Vorgaben tragen wir die Verantwortung; für nachträglich von Dritten eingebrachte Materialien haften wir nicht.
Statische Eingriffe
Wird die tragende Struktur eines Containers durch uns verändert (z. B. Wanddurchbrüche für Fenster oder Türen), übernehmen wir die statische Verantwortung für diesen Eingriff; eigenmächtige spätere Umbauten durch die Kundschaft sind von unserer Haftung ausgenommen.
Haftung während Anlieferung und Absetzen per Kran
Container werden per Kranfahrzeug angeliefert und direkt am vereinbarten Standort abgesetzt. Für diesen Vorgang gelten klar getrennte Verantwortlichkeiten zwischen unserem Transportbetrieb und der Kundschaft.
Während des Hebevorgangs
Für Schäden, die unser Transportpersonal beim Heben und Absetzen des Containers an Ihrem Grundstück oder an Dritteigentum verursacht, haften wir im Rahmen unserer Betriebshaftpflicht.
Angaben zur Zufahrt & zum Standort
Für Schäden, die auf unzutreffende oder unvollständige Angaben der Kundschaft zu Zufahrt, Untergrund oder Leitungsverlauf zurückzuführen sind, haften wir nicht; diese Angaben sind vor dem Liefertermin sorgfältig zu prüfen.
Nach dem Absetzen
Sobald der Container abgesetzt und die Übergabe bestätigt ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf die Kundschaft über, sofern kein Verbrauchsgüterkauf mit abweichender gesetzlicher Regelung vorliegt.
Wo unsere Haftung endet — und wo nicht
Wir beschränken unsere Haftung ausschließlich in dem Umfang, den das deutsche Recht für Allgemeine Geschäftsbedingungen zulässt. Für die folgenden Fälle gilt unsere Haftung stets unbeschränkt.
Vorsatz & grobe Fahrlässigkeit
Bei Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen haften wir uneingeschränkt.
Leben, Körper, Gesundheit
Bei einer durch uns zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist eine Haftungsbeschränkung ausgeschlossen.
Leichte Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Wie Sie einen Nachweis erhalten
- Auf begründete Anfrage — etwa im Rahmen eines konkreten Schadensfalls oder einer gewerblichen Ausschreibung — stellen wir eine aktuelle Bestätigung unseres Versicherers zum Bestehen der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung zur Verfügung.
- Anfragen richten Sie bitte schriftlich an chscontainersgmbh@outlook.com unter Angabe der betreffenden Bestellnummer oder Containernummer.
- Detaillierte Deckungssummen und interne Versicherungsunterlagen geben wir aus Gründen der Betriebssicherheit nicht öffentlich auf der Website bekannt, sondern ausschließlich im Einzelfall gegenüber Berechtigten.
- Bei einem konkreten Schadensereignis melden wir uns nach Eingang Ihrer Meldung in der Regel innerhalb eines Werktags mit den nächsten Schritten zur Schadensaufnahme.
Was nach der Anlieferung in Ihrer Verantwortung liegt
Mit erfolgter Übergabe geht die Verantwortung für den weiteren Schutz Ihres Containers auf Sie über. Wir empfehlen die folgenden Maßnahmen, um Ihren Versicherungsschutz sicherzustellen.
Eigene Sachversicherung prüfen
Container, die als Gebäude, Lagerraum oder Inventar genutzt werden, sollten in Ihre bestehende Wohngebäude-, Hausrats- oder Betriebsinhaltsversicherung einbezogen oder gesondert versichert werden.
Anschluss- & Fundamentarbeiten
Von uns nicht ausgeführte Fundament-, Elektro- oder Sanitäranschlussarbeiten Dritter fallen nicht unter unsere Produkt- oder Betriebshaftpflicht.
Regelmäßige Sichtkontrolle
Prüfen Sie Dichtungen, Beschläge und ggf. Elektroinstallationen regelmäßig auf äußere Schäden, insbesondere nach Sturm- oder Frostereignissen.
Meldung von Mängeln
Melden Sie erkannte Mängel oder Schäden zeitnah über chscontainersgmbh@outlook.com, damit wir prüfen können, ob ein Gewährleistungs- oder Haftungsfall vorliegt.
Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle
Für Verzögerungen oder Ausfälle bei Lieferung, Umbau oder Montage, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind — etwa extreme Wetterereignisse, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Streiks bei Transportpartnern oder vergleichbare unvorhersehbare Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs — haften wir nicht. Wir informieren Sie in solchen Fällen unverzüglich und stimmen einen neuen Liefertermin mit Ihnen ab.
Rechtlicher Rahmen dieser Richtlinie
Diese Richtlinie wurde im Einklang mit den folgenden deutschen und europäischen Vorschriften erstellt und wird bei Änderungen der Rechtslage entsprechend angepasst.
Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
Regelt die verschuldensunabhängige Herstellerhaftung für Schäden durch fehlerhafte Produkte, aktuell auf Grundlage der Richtlinie 85/374/EWG, ab 9. Dezember 2026 auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2024/2853.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Grundlage der vertraglichen und deliktischen Haftung, der Gefahrübergangsregeln (§ 446 f. BGB) sowie der Grenzen zulässiger Haftungsbeschränkungen in AGB (§§ 307 ff. BGB).
Handelsgesetzbuch (HGB) & CMR
Regeln die Haftung von Frachtführern beim Straßengütertransport; die CMR gilt ergänzend bei grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU.
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Verpflichtet uns zusätzlich zur Haftungsfrage, nur sichere Container in Verkehr zu bringen und über bestimmungsgemäße Verwendung zu informieren.
Verordnung (EU) 2019/1020
Regelt Marktüberwachung und Rückverfolgbarkeit und flankiert damit unsere Produkthaftungs-Dokumentation je Container.
Gerichtsstand
Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ist Bremen ausschließlicher Gerichtsstand; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregeln unverändert.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, erreichbar unter ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir gesetzlich nicht verpflichtet und derzeit auch nicht bereit; wir bemühen uns jedoch stets um eine direkte, einvernehmliche Klärung über unsere Kontaktkanäle.
Schaden gemeldet, Frage geklärt
Melden Sie sich bei einem Schadensfall oder bei Fragen zu Versicherung und Haftung — wir antworten werktags in der Regel innerhalb eines Werktags.
