Streitbeilegung
Meinungsverschiedenheiten? Wir hören zu.
Diese Seite beschreibt, wie CHS Containers GmbH mit Beschwerden und Streitigkeiten umgeht — von der ersten Kontaktaufnahme über die interne Prüfung bis zur außergerichtlichen Schlichtung und, falls nötig, dem zuständigen Gericht. Alle genannten Verfahren sind aktuell gültig und in Kraft.
Worum es in dieser Richtlinie geht
Diese Streitbeilegungsrichtlinie beschreibt, wie CHS Containers GmbH mit Beschwerden, Reklamationen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf, dem individuellen Umbau und der Lieferung per Kranfahrzeug von See- und Lagercontainern umgeht — für Verbraucher ebenso wie für Unternehmer. Sie ergänzt unsere Produktauthentizitäts- & Qualitätssicherungsrichtlinie, Rückerstattungsrichtlinie und Stornierungsrichtlinie und ersetzt diese nicht.
Unser Ziel ist, jede Meinungsverschiedenheit zunächst direkt und unbürokratisch mit Ihnen zu klären. Erst wenn dies nicht gelingt, kommen die nachfolgend beschriebenen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren zum Tragen. Wir benennen ausschließlich Stellen und Verfahren, die zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung dieser Seite tatsächlich aktiv und nutzbar sind.
Rechtliche Grundlage dieser Richtlinie sind insbesondere das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Zivilprozessordnung (ZPO), die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel-Ia-Verordnung) sowie die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 in der durch Verordnung (EU) 2015/2421 geänderten Fassung über das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen.
Vier Stufen, bevor ein Gericht eingeschaltet wird
Die weit überwiegende Zahl der Anliegen lösen wir bereits in Stufe 1 oder 2. Die folgenden Schritte gelten unabhängig davon, ob es um ein Produkt, einen Umbau oder eine Lieferung per Kranfahrzeug geht.
Direkter Kontakt
Sie schildern Ihr Anliegen per Telefon, E-Mail oder WhatsApp-Chat unter Angabe von Bestell- und Containernummer.
Fachliche Prüfung
Wir gleichen Ihr Anliegen mit dem Prüfprotokoll des betreffenden Containers ab und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags mit einem Lösungsvorschlag.
Interne Zweitprüfung
Bleiben Fragen offen, übernimmt eine zweite, vom Erstkontakt unabhängige Stelle innerhalb unseres Unternehmens die Prüfung des Falls.
Außergerichtliche Schlichtung
Kommt weiterhin keine Einigung zustande, steht Ihnen als Verbraucher der Weg über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle nach Abschnitt CHS-D3 offen.
Ihr Recht auf ein Schlichtungsverfahren nach dem VSBG
Nach § 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, in welchem Umfang wir bereit sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Unsere Teilnahmebereitschaft
CHS Containers GmbH ist gesetzlich nicht zur Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren verpflichtet. Wir erklären uns jedoch grundsätzlich bereit, an einem Schlichtungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Zuständige Schlichtungsstelle
Für Streitigkeiten aus Kaufverträgen, die keiner branchenspezifischen Schlichtungsstelle zugeordnet sind, ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes zuständig. Die Kontaktdaten finden Sie im Kasten unten.
Verfahren & Kosten
Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher grundsätzlich kostenfrei; eine Gebühr wird nur bei missbräuchlicher Antragstellung erhoben. Für uns als Unternehmen fällt eine streitwertabhängige Gebühr an. Das Verfahren ersetzt keinen Gerichtsprozess, sondern läuft parallel oder vorgelagert dazu.
SCHLICHTUNGS-
STELLE DES
BUNDES
Universalschlichtungsstelle des Bundes — Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein. E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de, Web: universalschlichtungsstelle.de. Diese Stelle ist die vom Bund anerkannte Auffangschlichtungsstelle für Verbraucherstreitigkeiten ohne branchenspezifische Zuständigkeit.
Wenn Sie als Unternehmer bestellt haben
Das VSBG und das Verbraucherschlichtungsverfahren gelten ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Für Bestellungen von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gelten die folgenden Grundsätze.
Direkte kaufmännische Klärung
Wir streben bei geschäftlichen Streitigkeiten stets zunächst eine direkte, unbürokratische Klärung zwischen den beteiligten Ansprechpartnern an, bevor weitere Schritte geprüft werden.
Wirtschaftsmediation auf Wunsch
Auf gemeinsamen Wunsch beider Parteien sind wir offen für ein freiwilliges Mediationsverfahren durch eine neutrale, von beiden Seiten akzeptierte Mediationsstelle, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird.
Zuständiges Gericht
Führt keiner dieser Wege zu einer Einigung, gilt die in Abschnitt CHS-D6 genannte Gerichtsstandsvereinbarung für Unternehmer.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben
Da wir Container an Verbraucher in Deutschland und in der übrigen EU liefern, gelten für grenzüberschreitende Streitigkeiten zusätzliche, aktuell gültige europäische Instrumente.
- Für grenzüberschreitende Geldforderungen bis 5.000 € steht Ihnen das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 in der Fassung der Verordnung (EU) 2015/2421 offen — ein vereinfachtes, überwiegend schriftliches gerichtliches Verfahren.
- Als Verbraucher können Sie uns gemäß Art. 18 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel-Ia-Verordnung) wahlweise vor den Gerichten Ihres eigenen Wohnsitzstaats oder vor den Gerichten am Sitz von CHS Containers GmbH in Bremen verklagen.
- Unabhängig vom Gerichtsstand bleibt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom-I-Verordnung) das für Sie günstigere zwingende Verbraucherschutzrecht Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats anwendbar.
- Örtliche Verbraucherzentralen und die Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) in Ihrem Wohnsitzland beraten Sie unabhängig und kostenfrei zu Ihren Rechten bei grenzüberschreitenden Käufen.
Welches Recht gilt und wo geklagt werden kann
Sollte eine Streitigkeit nicht außergerichtlich beigelegt werden können, gelten die folgenden Regeln zu anwendbarem Recht und Gerichtsstand.
Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit hierdurch der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats nicht eingeschränkt wird.
Gerichtsstand für Unternehmer
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung unser Geschäftssitz in Bremen.
Gerichtsstand für Verbraucher
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sie können uns wahlweise an Ihrem eigenen Wohnsitz oder am Sitz von CHS Containers GmbH in Bremen verklagen; zwingende Schutzvorschriften bleiben unberührt.
Grundlage dieser Richtlinie
Diese Streitbeilegungsrichtlinie wurde auf Grundlage der folgenden, zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung aktiv geltenden deutschen und europäischen Vorschriften erstellt und wird bei Änderungen der Rechtslage entsprechend angepasst.
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Regelt die Informationspflicht über die Teilnahmebereitschaft an Verbraucherschlichtungsverfahren (§ 36 VSBG) sowie den Ablauf solcher Verfahren.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Grundlage der vertraglichen Rechte und Pflichten sowie der Unterscheidung zwischen Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).
Zivilprozessordnung (ZPO)
Regelt den ordentlichen Rechtsweg vor deutschen Gerichten, sofern eine außergerichtliche Einigung nicht gelingt.
Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel-Ia-Verordnung)
Bestimmt die internationale gerichtliche Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Verbraucherstreitigkeiten innerhalb der EU.
Verordnung (EG) Nr. 861/2007 i.d.F. der VO (EU) 2015/2421
Schafft das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen für grenzüberschreitende Streitigkeiten bis 5.000 €.
Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom-I-Verordnung)
Regelt, welches nationale Recht auf grenzüberschreitende Verbraucherverträge anwendbar ist und schützt zwingende Verbraucherrechte.
Sprechen Sie zuerst mit uns
Bevor Sie eine Schlichtungsstelle oder ein Gericht einschalten, geben Sie uns bitte die Gelegenheit, Ihr Anliegen direkt zu klären — wir antworten werktags in der Regel innerhalb eines Werktags.
