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Exportkontrolle & Zollrichtlinie

CHS · EXPORTKONTROLLE & ZOLLRICHTLINIE

Grenzen kennen. Konform liefern.

Diese Richtlinie erklärt, wie CHS Containers GmbH Zolltarifierung, Ausfuhrkontrolle, Sanktionslisten-Prüfung und Umsatzsteuerbehandlung beim Verkauf und Transport von See- und Lagercontainern innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union handhabt.

HRB 7039 HB Amtsgericht Bremen
Lieferung Deutschland & EU
Gültig ab 04.08.2026
Zolltarifierung ansehen
EU-GRENZE ZOLL GEPRÜFT
Lieferung ausschließlich innerhalb Deutschlands und der EU Zolltarifnummer 8609 00 für Container geprüft Sanktionslisten-Abgleich vor Auftragsannahme Konform mit AWG, AWV und EU-Dual-Use-Verordnung Innergemeinschaftliche Lieferung nach § 4 Nr. 1b UStG Lieferung ausschließlich innerhalb Deutschlands und der EU Zolltarifnummer 8609 00 für Container geprüft Sanktionslisten-Abgleich vor Auftragsannahme Konform mit AWG, AWV und EU-Dual-Use-Verordnung Innergemeinschaftliche Lieferung nach § 4 Nr. 1b UStG
CHS-X1 · GELTUNGSBEREICH

Worum es in dieser Richtlinie geht

Diese Exportkontroll- und Zollrichtlinie gilt für alle über chscontainers-gmbh.de verkauften und transportierten See- und Lagercontainer — 10-Fuß-, 20-Fuß- und 40-Fuß-Container sowie umgebaute Büro-, Sanitär- und Schwimmbad-Container. Sie beschreibt, welchen außenwirtschafts-, zoll- und umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben CHS Containers GmbH beim grenzüberschreitenden Verkauf innerhalb der Europäischen Union unterliegt.

CHS Containers GmbH liefert derzeit ausschließlich innerhalb Deutschlands und in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ein Versand in Länder außerhalb der EU findet über unseren Online-Shop aktuell nicht statt. Sollte sich dieser Liefer- und Leistungsumfang künftig ändern, wird diese Richtlinie entsprechend um die dann zusätzlich anwendbaren Ausfuhr- und Zollvorschriften für Drittländer ergänzt und das Datum der letzten Aktualisierung angepasst.

Diese Richtlinie ergänzt unsere Datenschutzrichtlinie, Nutzungsbedingungen, Zahlungsrichtlinie, Versandbedingungen und Rückerstattungsrichtlinie und ist nicht als deren Ersatz zu verstehen. Sie berücksichtigt insbesondere das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV), die Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use-Verordnung), den Zollkodex der Union (Verordnung (EU) Nr. 952/2013) sowie die geltenden EU-Sanktionsverordnungen.

2LIEFERGEBIETE: DE & EU
8609 00ZOLLTARIFNUMMER (KN)
1 WERKTAGANTWORT BEI RÜCKFRAGEN
BREMEN, DE EU-ZIEL LIEFERROUTE INNERHALB DER EU
CHS-X2 · ZOLLTARIFLICHE EINSTUFUNG

Wie unsere Produkte zolltariflich eingestuft sind

See- und Lagercontainer sowie ihre umgebauten Varianten werden in der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union einheitlich unter einer eigenen Position geführt. Diese Einstufung dient der zollrechtlichen Identifikation und ist keine sicherheitsrelevante Ausfuhrgenehmigung.

Produktkategorie
KN- / HS-Code
Bemerkung
10-, 20- und 40-Fuß-Seecontainer (neu & gebraucht)
8609 00
Behälter, besonders konstruiert und ausgerüstet für die Beförderung mit einem oder mehreren Transportmitteln.
Bürocontainer
8609 00 / 9406
Je nach Ausbaugrad als Transportbehälter oder als vorgefertigtes Gebäude im Sinne der Position 9406 einzuordnen.
Sanitärcontainer
8609 00 / 9406
Einordnung richtet sich nach fest verbauter Sanitärtechnik und Nutzungszweck des jeweiligen Einzelprodukts.
Schwimmbad-Container
8609 00
Umgebauter Frachtcontainer mit Beckeneinbau; die Grundstruktur bleibt zolltariflich ein Container.
Hinweis: Die genannten Codes dienen der allgemeinen Orientierung. Die verbindliche zolltarifliche Einreihung eines konkreten, individuell umgebauten Containers kann im Einzelfall abweichen. Auf Anfrage teilen wir Ihnen vor dem Kauf die für Ihr konkretes Produkt vorgesehene Einstufung mit.
CHS-X3 · AUSFUHRKONTROLLE

Vier Prüfschritte vor jeder Auftragsbestätigung

Auch bei Lieferungen innerhalb der EU prüfen wir jede Bestellung nach den Grundsätzen der deutschen und europäischen Außenwirtschaftskontrolle, bevor sie zur Auslieferung freigegeben wird.

Bestelldaten

Abgleich von Liefer- und Rechnungsadresse sowie Empfängerangaben auf Vollständigkeit und Plausibilität.

Sanktionslisten-Prüfung

Abgleich des Bestellers mit den konsolidierten EU-Sanktionslisten gemäß Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 und Folgeverordnungen.

Verwendungszweck

Prüfung, ob Anhaltspunkte für eine militärische oder sicherheitsrelevante Endverwendung im Sinne der Dual-Use-Verordnung vorliegen.

Freigabe

Dokumentation der Prüfung und Freigabe des Auftrags zur Fertigung, Verladung und Auslieferung per Kranfahrzeug.

CHS-X4 · SANKTIONEN & RECHTSGRUNDLAGEN

Auf welche Vorschriften wir uns stützen

Die außenwirtschaftsrechtliche Prüfung unserer Bestellungen beruht auf den folgenden deutschen und europäischen Rechtsgrundlagen.

AWG & AWV

Das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung regeln die allgemeinen Grundsätze der deutschen Außenwirtschaftskontrolle, einschließlich möglicher Genehmigungspflichten und Verbote.

Verordnung (EU) 2021/821

Die europäische Dual-Use-Verordnung kontrolliert Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Unsere Standardprodukte fallen nicht darunter; die Prüfung erfolgt dennoch anlassbezogen bei jeder Bestellung.

EU-Sanktionsverordnungen

Restriktive Maßnahmen der EU gegenüber bestimmten Personen, Organisationen und Ländern gemäß Art. 215 AEUV werden vor jeder Auftragsannahme berücksichtigt.

CHS-X5 · UMSATZSTEUER & ZOLLABWICKLUNG

Wie Umsatzsteuer und Zoll bei EU-Lieferungen behandelt werden

Da Lieferungen ausschließlich innerhalb der Europäischen Union erfolgen, fallen grundsätzlich keine Einfuhrzölle an. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich danach, ob an Verbraucher oder Unternehmer geliefert wird.

01 · VERBRAUCHER

Lieferung an Privatkunden

Bei Lieferungen an Verbraucher in Deutschland und der EU wird die deutsche Umsatzsteuer im ausgewiesenen Endpreis berücksichtigt; eine gesonderte Zollabfertigung entfällt.

02 · UNTERNEHMER

Innergemeinschaftliche Lieferung

Bei Lieferungen an Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. in einem anderen EU-Mitgliedstaat kann die Lieferung nach § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung behandelt werden.

03 · NACHWEISE

Beleg- und Buchnachweis

Für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen benötigen wir eine gültige USt-IdNr. sowie die üblichen Beförderungs- und Rechnungsnachweise gemäß §§ 17a ff. UStDV.

CHS-X6 · VERANTWORTLICHKEITEN

Wer wofür bei der Lieferung verantwortlich ist

Die Verantwortlichkeiten zwischen CHS Containers GmbH und Ihnen als Käufer richten sich nach den in der Bestellung angegebenen Lieferbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften.

  • CHS Containers GmbH stellt sicher, dass der Container zum Zeitpunkt der Auslieferung den geltenden Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten entspricht.
  • Die genauen Lieferbedingungen (z. B. nach Incoterms 2020) sowie der Gefahrübergang sind der jeweiligen Auftragsbestätigung und unseren Versandbedingungen zu entnehmen.
  • Für die An- und Zufahrt sowie eventuelle behördliche Genehmigungen am Aufstellort (z. B. baurechtliche Anzeige eines Bürocontainers) ist der Käufer verantwortlich.
  • Sollten Sie einen erworbenen Container eigenständig aus der EU ausführen, obliegt Ihnen als Ausführer die Einhaltung der dafür geltenden Ausfuhr- und Zollvorschriften; wir unterstützen Sie auf Anfrage mit den vorhandenen Produktunterlagen.
CHS-X7 · DOKUMENTATION & NACHWEISE

Welche Unterlagen Sie zu Ihrem Container erhalten

Zu jeder Bestellung stellen wir die für Zoll- und Buchführungszwecke üblichen Belege bereit. Weitere produktbezogene Nachweise können Sie vor dem Kauf gezielt bei uns anfragen.

Rechnung mit USt-Ausweis

Jede Bestellung wird mit einer ordnungsgemäßen Rechnung inklusive der jeweils anwendbaren Umsatzsteuerangaben ausgestellt.

Containernummer & CSC-Angaben

Auf Wunsch erhalten Sie die BIC-Containernummer sowie die Angaben der Sicherheitszulassungsplakette gemäß CSC-Übereinkommen zu Ihrem konkreten Container.

Lieferschein & Transportnachweis

Zur Dokumentation der innergemeinschaftlichen Lieferung übergeben wir einen Lieferschein und stellen auf Anfrage einen Beförderungsnachweis nach § 17a UStDV bereit.

CHS-X8 · ABLAUF DER PRÜFUNG

Von der Bestellung bis zur Auslieferung

So durchläuft jede Bestellung unsere außenwirtschaftliche Prüfung, bevor der Container das Werksgelände in Bremen verlässt.

BESTELLUNG LISTENABGLEICH FREIGABE AUSLIEFERUNG
Interner Prüfablauf vor jeder Auftragsbestätigung

Prüfung vor Auftragsbestätigung

Der Sanktionslisten-Abgleich erfolgt vor Versand der Auftragsbestätigung, nicht erst bei der Auslieferung.

Recht zur Ablehnung

Ergibt die Prüfung Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Sanktions- oder Ausfuhrvorschriften, behalten wir uns vor, eine Bestellung abzulehnen oder zu stornieren.

Rückfragen vor dem Kauf

Bei Unklarheiten zur Lieferbarkeit in Ihre Region kontaktieren Sie uns bitte vor der Bestellung; wir klären dies innerhalb eines Werktags.

CHS-X9 · EINHALTUNG GESETZLICHER VORSCHRIFTEN

Rechtlicher Rahmen dieser Richtlinie

Diese Richtlinie wurde im Einklang mit den folgenden deutschen und europäischen Vorschriften erstellt und wird bei Änderungen der Rechtslage entsprechend angepasst.

Außenwirtschaftsgesetz (AWG)

Grundlage der deutschen Außenwirtschaftskontrolle, einschließlich möglicher Genehmigungspflichten und Beschränkungen im Warenverkehr.

Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

Konkretisiert die Vorgaben des AWG, unter anderem zu Melde- und Genehmigungspflichten bei bestimmten Warenbewegungen.

Verordnung (EU) 2021/821

Europäische Dual-Use-Verordnung zur Kontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck.

Zollkodex der Union (Verordnung (EU) Nr. 952/2013)

Einheitlicher Rechtsrahmen für die Zollabwicklung innerhalb der Europäischen Union.

§ 4 Nr. 1b, § 6a UStG

Regelt die Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten.

CSC-Übereinkommen 1972

Internationales Übereinkommen über sichere Container; Grundlage für die Sicherheitszulassungsplakette an Seefrachtcontainern.

CHS-X10 · FRAGEN ZUR LIEFERBARKEIT

Unsicher, ob wir in Ihre Region liefern?

Melden Sie sich vor Ihrer Bestellung — wir antworten werktags in der Regel innerhalb eines Werktags.

Telefon

+49 1522 2454 599

Mo.–Fr., 09:00–18:00 Uhr (MEZ)

E-Mail

chscontainersgmbh@outlook.com

Antwort innerhalb von 1 Werktag

Anschrift

Tillmannstraße 19, 28239 Bremen, Deutschland

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