Exportkontrolle & Zollrichtlinie
Grenzen kennen. Konform liefern.
Diese Richtlinie erklärt, wie CHS Containers GmbH Zolltarifierung, Ausfuhrkontrolle, Sanktionslisten-Prüfung und Umsatzsteuerbehandlung beim Verkauf und Transport von See- und Lagercontainern innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union handhabt.
Worum es in dieser Richtlinie geht
Diese Exportkontroll- und Zollrichtlinie gilt für alle über chscontainers-gmbh.de verkauften und transportierten See- und Lagercontainer — 10-Fuß-, 20-Fuß- und 40-Fuß-Container sowie umgebaute Büro-, Sanitär- und Schwimmbad-Container. Sie beschreibt, welchen außenwirtschafts-, zoll- und umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben CHS Containers GmbH beim grenzüberschreitenden Verkauf innerhalb der Europäischen Union unterliegt.
CHS Containers GmbH liefert derzeit ausschließlich innerhalb Deutschlands und in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ein Versand in Länder außerhalb der EU findet über unseren Online-Shop aktuell nicht statt. Sollte sich dieser Liefer- und Leistungsumfang künftig ändern, wird diese Richtlinie entsprechend um die dann zusätzlich anwendbaren Ausfuhr- und Zollvorschriften für Drittländer ergänzt und das Datum der letzten Aktualisierung angepasst.
Diese Richtlinie ergänzt unsere Datenschutzrichtlinie, Nutzungsbedingungen, Zahlungsrichtlinie, Versandbedingungen und Rückerstattungsrichtlinie und ist nicht als deren Ersatz zu verstehen. Sie berücksichtigt insbesondere das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV), die Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use-Verordnung), den Zollkodex der Union (Verordnung (EU) Nr. 952/2013) sowie die geltenden EU-Sanktionsverordnungen.
Wie unsere Produkte zolltariflich eingestuft sind
See- und Lagercontainer sowie ihre umgebauten Varianten werden in der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union einheitlich unter einer eigenen Position geführt. Diese Einstufung dient der zollrechtlichen Identifikation und ist keine sicherheitsrelevante Ausfuhrgenehmigung.
Vier Prüfschritte vor jeder Auftragsbestätigung
Auch bei Lieferungen innerhalb der EU prüfen wir jede Bestellung nach den Grundsätzen der deutschen und europäischen Außenwirtschaftskontrolle, bevor sie zur Auslieferung freigegeben wird.
Bestelldaten
Abgleich von Liefer- und Rechnungsadresse sowie Empfängerangaben auf Vollständigkeit und Plausibilität.
Sanktionslisten-Prüfung
Abgleich des Bestellers mit den konsolidierten EU-Sanktionslisten gemäß Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 und Folgeverordnungen.
Verwendungszweck
Prüfung, ob Anhaltspunkte für eine militärische oder sicherheitsrelevante Endverwendung im Sinne der Dual-Use-Verordnung vorliegen.
Freigabe
Dokumentation der Prüfung und Freigabe des Auftrags zur Fertigung, Verladung und Auslieferung per Kranfahrzeug.
Auf welche Vorschriften wir uns stützen
Die außenwirtschaftsrechtliche Prüfung unserer Bestellungen beruht auf den folgenden deutschen und europäischen Rechtsgrundlagen.
AWG & AWV
Das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung regeln die allgemeinen Grundsätze der deutschen Außenwirtschaftskontrolle, einschließlich möglicher Genehmigungspflichten und Verbote.
Verordnung (EU) 2021/821
Die europäische Dual-Use-Verordnung kontrolliert Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Unsere Standardprodukte fallen nicht darunter; die Prüfung erfolgt dennoch anlassbezogen bei jeder Bestellung.
EU-Sanktionsverordnungen
Restriktive Maßnahmen der EU gegenüber bestimmten Personen, Organisationen und Ländern gemäß Art. 215 AEUV werden vor jeder Auftragsannahme berücksichtigt.
Wie Umsatzsteuer und Zoll bei EU-Lieferungen behandelt werden
Da Lieferungen ausschließlich innerhalb der Europäischen Union erfolgen, fallen grundsätzlich keine Einfuhrzölle an. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich danach, ob an Verbraucher oder Unternehmer geliefert wird.
Lieferung an Privatkunden
Bei Lieferungen an Verbraucher in Deutschland und der EU wird die deutsche Umsatzsteuer im ausgewiesenen Endpreis berücksichtigt; eine gesonderte Zollabfertigung entfällt.
Innergemeinschaftliche Lieferung
Bei Lieferungen an Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. in einem anderen EU-Mitgliedstaat kann die Lieferung nach § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung behandelt werden.
Beleg- und Buchnachweis
Für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen benötigen wir eine gültige USt-IdNr. sowie die üblichen Beförderungs- und Rechnungsnachweise gemäß §§ 17a ff. UStDV.
Wer wofür bei der Lieferung verantwortlich ist
Die Verantwortlichkeiten zwischen CHS Containers GmbH und Ihnen als Käufer richten sich nach den in der Bestellung angegebenen Lieferbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften.
- CHS Containers GmbH stellt sicher, dass der Container zum Zeitpunkt der Auslieferung den geltenden Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten entspricht.
- Die genauen Lieferbedingungen (z. B. nach Incoterms 2020) sowie der Gefahrübergang sind der jeweiligen Auftragsbestätigung und unseren Versandbedingungen zu entnehmen.
- Für die An- und Zufahrt sowie eventuelle behördliche Genehmigungen am Aufstellort (z. B. baurechtliche Anzeige eines Bürocontainers) ist der Käufer verantwortlich.
- Sollten Sie einen erworbenen Container eigenständig aus der EU ausführen, obliegt Ihnen als Ausführer die Einhaltung der dafür geltenden Ausfuhr- und Zollvorschriften; wir unterstützen Sie auf Anfrage mit den vorhandenen Produktunterlagen.
Welche Unterlagen Sie zu Ihrem Container erhalten
Zu jeder Bestellung stellen wir die für Zoll- und Buchführungszwecke üblichen Belege bereit. Weitere produktbezogene Nachweise können Sie vor dem Kauf gezielt bei uns anfragen.
Rechnung mit USt-Ausweis
Jede Bestellung wird mit einer ordnungsgemäßen Rechnung inklusive der jeweils anwendbaren Umsatzsteuerangaben ausgestellt.
Containernummer & CSC-Angaben
Auf Wunsch erhalten Sie die BIC-Containernummer sowie die Angaben der Sicherheitszulassungsplakette gemäß CSC-Übereinkommen zu Ihrem konkreten Container.
Lieferschein & Transportnachweis
Zur Dokumentation der innergemeinschaftlichen Lieferung übergeben wir einen Lieferschein und stellen auf Anfrage einen Beförderungsnachweis nach § 17a UStDV bereit.
Von der Bestellung bis zur Auslieferung
So durchläuft jede Bestellung unsere außenwirtschaftliche Prüfung, bevor der Container das Werksgelände in Bremen verlässt.
Prüfung vor Auftragsbestätigung
Der Sanktionslisten-Abgleich erfolgt vor Versand der Auftragsbestätigung, nicht erst bei der Auslieferung.
Recht zur Ablehnung
Ergibt die Prüfung Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Sanktions- oder Ausfuhrvorschriften, behalten wir uns vor, eine Bestellung abzulehnen oder zu stornieren.
Rückfragen vor dem Kauf
Bei Unklarheiten zur Lieferbarkeit in Ihre Region kontaktieren Sie uns bitte vor der Bestellung; wir klären dies innerhalb eines Werktags.
Rechtlicher Rahmen dieser Richtlinie
Diese Richtlinie wurde im Einklang mit den folgenden deutschen und europäischen Vorschriften erstellt und wird bei Änderungen der Rechtslage entsprechend angepasst.
Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
Grundlage der deutschen Außenwirtschaftskontrolle, einschließlich möglicher Genehmigungspflichten und Beschränkungen im Warenverkehr.
Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
Konkretisiert die Vorgaben des AWG, unter anderem zu Melde- und Genehmigungspflichten bei bestimmten Warenbewegungen.
Verordnung (EU) 2021/821
Europäische Dual-Use-Verordnung zur Kontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck.
Zollkodex der Union (Verordnung (EU) Nr. 952/2013)
Einheitlicher Rechtsrahmen für die Zollabwicklung innerhalb der Europäischen Union.
§ 4 Nr. 1b, § 6a UStG
Regelt die Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten.
CSC-Übereinkommen 1972
Internationales Übereinkommen über sichere Container; Grundlage für die Sicherheitszulassungsplakette an Seefrachtcontainern.
Unsicher, ob wir in Ihre Region liefern?
Melden Sie sich vor Ihrer Bestellung — wir antworten werktags in der Regel innerhalb eines Werktags.
