Produktauthentizität & Qualitätssicherung
Jeder Container geprüft. Jede Angabe belegbar.
Diese Richtlinie beschreibt, wie CHS Containers GmbH die Echtheit, den Zustand und die Qualität jedes verkauften See- und Lagercontainers sicherstellt — von der Beschaffung über die Prüfung bis zur Auslieferung per Kranfahrzeug.
Worum es in dieser Richtlinie geht
Diese Produktauthentizitäts- und Qualitätssicherungsrichtlinie gilt für alle über chscontainers-gmbh.de angebotenen See- und Lagercontainer — neu sowie geprüft gebraucht — in den Kategorien 10-Fuß-, 20-Fuß- und 40-Fuß-Container, Bürocontainer, Sanitärcontainer und Schwimmbad-Container. Sie ergänzt unsere Datenschutzrichtlinie, Nutzungsbedingungen, Zahlungsrichtlinie und Rückerstattungsrichtlinie und ist nicht als deren Ersatz zu verstehen.
Wir legen offen, wie ein Container zu uns gelangt, welche Prüfschritte er durchläuft, wie wir seinen Zustand einstufen und wie er nach einem Umbau nochmals kontrolliert wird, bevor er das Werksgelände in Bremen per Kranfahrzeug verlässt. Ziel ist, dass jede Produktangabe auf unserer Website nachvollziehbar, wahrheitsgemäß und für Sie überprüfbar ist.
Diese Richtlinie richtet sich an Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen und berücksichtigt die einschlägigen deutschen und europäischen Vorschriften, unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), die Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung sowie die internationalen Sicherheitsnormen für Container (CSC-Übereinkommen 1972, ISO 6346, ISO 1496).
Wie wir den Zustand jedes Containers einstufen
Jede Produktseite nennt eine eindeutige Zustandsklasse. Diese Klassen entsprechen den in der internationalen Containerbranche üblichen Einstufungen und werden von uns vor jedem Verkauf durch Sichtprüfung bestätigt.
Werksneuer Container ohne oder mit maximal einer Überführungsfahrt ("First Trip"). Keine Vornutzung, keine Reparaturstellen, vollständige Lackierung und Dichtungen im Originalzustand.
Gebrauchter Container, geprüft auf Wasser- und Winddichtigkeit sowie Frachttauglichkeit. Boden, Türen, Dichtungen und Tragstruktur sind funktionstüchtig; äußere Gebrauchsspuren sind möglich.
Gebrauchter Container, dicht gegen Wind und Wasser, jedoch ohne Zertifizierung für den internationalen Seetransport. Geeignet für Lagerung und stationäre Nutzung.
Container mit deutlich sichtbaren Gebrauchsspuren, der im vorgefundenen Zustand verkauft wird. Auffälligkeiten werden in der Produktbeschreibung ausdrücklich benannt.
Fünf Prüfschritte vor jeder Auslieferung
Kein Container verlässt unser Gelände in Bremen ohne dokumentierte Sichtprüfung. Bei Umbauten kommt eine zusätzliche technische Abnahme hinzu.
Wareneingang
Prüfung von Containernummer, Herkunftsnachweis und CSC-Plakette bei Anlieferung.
Strukturprüfung
Sichtprüfung von Rahmen, Boden, Dach, Türen und Dichtungen auf Korrosion und Schäden.
Dichtigkeitstest
Kontrolle auf Wind- und Wasserdichtigkeit sowie Funktion aller Verriegelungen.
Einstufung
Zuordnung zu einer Zustandsklasse (Neu, CW, WWT, AS-IS) auf Basis der Prüfergebnisse.
Freigabe
Dokumentation im Prüfprotokoll und Freigabe zur Auslieferung per Kranfahrzeug.
Auf welche Normen wir uns stützen
Seecontainer unterliegen international anerkannten technischen Normen. Wir prüfen bei jedem Container, ob die vorgeschriebene Kennzeichnung vorhanden und plausibel ist.
CSC-Übereinkommen 1972
Das Internationale Übereinkommen über sichere Container (CSC) schreibt eine Sicherheitszulassungsplakette mit Angaben zu Höchstgewicht und Prüfdatum vor. Wir prüfen deren Vorhandensein und Lesbarkeit vor dem Verkauf.
ISO 6346 — Containernummer
Die eindeutige BIC-Containernummer nach ISO 6346 (vier Buchstaben, sieben Ziffern) dient der Identifikation und wird bei der Wareneingangsprüfung mit den Begleitpapieren abgeglichen.
ISO 1496 / DNV 2.7-1
Strukturnormen wie ISO 1496 (Seefrachtcontainer) und DNV 2.7-1 (Offshore-Container) definieren Anforderungen an Statik und Belastbarkeit. Produkte mit entsprechender Zertifizierung sind auf der jeweiligen Produktseite ausgewiesen.
APPROVAL PLATE
MAX GROSS WT
OWNER: CHS
Fehlt bei einem gebrauchten Container die CSC-Plakette oder ist sie nicht mehr lesbar, weisen wir dies in der Produktbeschreibung ausdrücklich aus und stufen den Container entsprechend als reine Lager- statt Transportlösung ein.
Qualitätsstandards für Büro- und Sanitärcontainer
Wird ein Container zu einem Büro-, Sanitär- oder Schwimmbad-Container umgebaut, gelten zusätzliche Prüfschritte für die verbauten Komponenten.
Elektroinstallation
Elektroarbeiten erfolgen nach den einschlägigen VDE-Bestimmungen. Vor Auslieferung wird die Funktion aller verbauten Anschlüsse und Schutzeinrichtungen geprüft.
Isolierung & Innenausbau
Eingesetzte Dämm-, Boden- und Wandmaterialien entsprechen den einschlägigen europäischen Chemikalienvorgaben (REACH-Verordnung) und werden nach Herstellerangaben verarbeitet.
Fenster & Türen
Nach dem Einbau von Fenstern, Türen und Sanitärelementen wird die Dichtigkeit der Öffnungen erneut geprüft, bevor der Container zur Auslieferung freigegeben wird.
Wie wir Container abbilden und beschreiben
Wir bilden Container möglichst wahrheitsgetreu ab, damit Sie sich vor dem Kauf ein realistisches Bild machen können.
- Produktbilder von neuen Containern zeigen den tatsächlichen oder einen baugleichen Typ derselben Serie; Abweichungen aufgrund von Serienstreuung sind möglich und werden im Text erwähnt.
- Bei gebrauchten Containern der Klassen CW, WWT und AS-IS beschreiben wir sichtbare Gebrauchsspuren, Roststellen oder frühere Reparaturen konkret in der Produktbeschreibung statt sie zu verschweigen.
- Maßangaben (Länge, Breite, Höhe, Volumen) entsprechen den Herstellerangaben der jeweiligen Containergröße; individuelle Toleranzen im Millimeterbereich sind branchenüblich.
- Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern auf der Produktseite nicht ausdrücklich anders vermerkt.
Ihre Rechte bei Sach- und Qualitätsmängeln
Unabhängig von der Zustandsklasse gelten für jeden Kauf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Diese sind von unserem freiwillig erweiterten Rückgaberecht gemäß Rückerstattungsrichtlinie zu unterscheiden.
Gesetzliche Sachmängelhaftung (Verbraucher)
Für Verbraucher gilt gemäß § 437 i.V.m. §§ 434, 475 BGB eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Erhalt der Ware für Mängel, die bereits bei Übergabe vorlagen.
Gewährleistung bei Unternehmerkäufen
Bei einem Kauf durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB kann die Gewährleistungsfrist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auf ein Jahr verkürzt werden; Näheres regeln unsere Nutzungsbedingungen.
Reaktionszeit bei Mängelanzeige
Nach Eingang einer Mängelanzeige melden wir uns in der Regel innerhalb eines Werktags mit den nächsten Schritten zu Prüfung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Jeder Container ist eindeutig identifizierbar
Über die BIC-Containernummer lässt sich jeder Container eindeutig einer Charge und einem Prüfprotokoll zuordnen.
Prüfprotokoll je Container
Zu jedem verkauften Container führen wir ein internes Prüfprotokoll mit Datum, Ergebnis und zuständigem Prüfer.
Auskunft auf Anfrage
Auf Anfrage teilen wir Ihnen vor dem Kauf ergänzende Angaben zu Baujahr, Vorbesitz oder Prüfhistorie eines konkreten Containers mit, soweit uns diese vorliegen.
Reklamation über die Containernummer
Geben Sie bei einer Reklamation die Containernummer sowie Ihre Bestellnummer an, damit wir Ihren Fall dem passenden Prüfprotokoll zuordnen können.
Rechtlicher Rahmen dieser Richtlinie
Diese Richtlinie wurde im Einklang mit den folgenden deutschen und europäischen Vorschriften erstellt und wird bei Änderungen der Rechtslage entsprechend angepasst.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Regelt Kaufvertrag, Sachmängelhaftung (§§ 434 ff.) und die besonderen Vorschriften für Verbrauchsgüterkäufe (§§ 474 ff.).
EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU
Grundlage der Informationspflichten und des Widerrufsrechts, umgesetzt in §§ 312 ff. BGB.
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Verpflichtet uns, nur sichere Produkte in Verkehr zu bringen und Sie über bestimmungsgemäße Verwendung und Risiken zu informieren.
Verordnung (EU) 2019/1020
Europäische Marktüberwachungsverordnung, die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und Konformität von Produkten festlegt.
CSC-Übereinkommen 1972
Internationales Übereinkommen über sichere Container; Grundlage für die Sicherheitszulassungsplakette an Seefrachtcontainern.
REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Europäische Chemikalienverordnung, die bei der Auswahl von Lack-, Dämm- und Ausbaumaterialien für Umbauten berücksichtigt wird.
Zweifel an Echtheit oder Zustand?
Melden Sie sich, bevor oder nachdem Sie bestellt haben — wir antworten werktags in der Regel innerhalb eines Werktags.
